KfW-Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ (455): Erweiterung des Produkts um die direkte Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz

Seit 19. Novem­ber kön­nen pri­vate Eigen­tümer und Mieter Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hau­sein­brüche bei der KfW in Anspruch nehmen. Darüber hin­aus wur­den die Zuschüsse für Investi­tio­nen in die Bar­ri­er­ere­duzierung sowie für das Erre­ichen des anspruchsvollen Stan­dards „Alters­gerecht­es Haus“ erhöht. Maß­nah­men für den alters­gerecht­en Umbau und den Ein­bruch­schutz sind dabei frei kombinierbar.

Die KfW wird die Kred­it­förderung zum 1. April 2016 um zusät­zliche Einzel­maß­nah­men zum Ein­bruch­schutz entsprechend erweitern.

Nach­fol­gend find­en Sie die wichtig­sten Infor­ma­tio­nen zum Zuschuss, die darüber hin­aus auch dem Steck­brief „Ein­bruch­schutz“ der KfW ent­nom­men wer­den können.

 

Erweitertes Förderangebot “Energieeffizient Sanieren” ab 2016

Die KfW führt im Pro­gramm „Energieef­fizient Sanieren“ (151, 152) eine zusät­zliche Förderung für Bauher­ren ein, die ab 01.01.2016 ihre alte Heizung gegen eine effizien­tere Anlage aus­tauschen möcht­en. Außer­dem unter­stützt die KfW den Ein­bau Ihrer neuen Lüf­tungsan­lage, wenn Sie gle­ichzeit­ig min­destens eine weit­ere förder­fähige Maß­nahme an der Gebäude­hülle durchführen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zu den Pro­duk­ten find­en Sie unter:
Kred­it: w w w. kfw. de/151
Zuschuss: w w w. kfw. de/430

KfW-Programme: Weitgreifende Neuerungen

Die KfW hat für die Pro­gramme Energieef­fizient Sanieren und Energieef­fizient Bauen zahlre­iche Änderun­gen angekündigt. Für das Pro­gramm Energieef­fizient Sanieren (151/152) gel­ten die Änderun­gen für Anträge, die ab dem 1. August 2015 gestellt wer­den. Für das Pro­gramm Energieef­fizient Bauen (153) wird die Antrag­stel­lung ab 1. April 2016 neu aufgestellt. Nähere Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie hier.

Zinsänderungen in den KfW-Förderprodukten für Wohnwirtschaft

Ab dem 23.01.2015 gel­ten neue Zin­skon­di­tio­nen für das Pro­gramm “Energieef­fizient Sanieren — (151/152)”.

Das aktuelle Kon­di­tio­nentableau für die Pro­duk­te aus den Bere­ichen Bauen, Wohnen, Bil­dung und Infra­struk­tur erhal­ten Sie unter dem fol­gen­den Link: aktuelle Kon­di­tio­nen

 

Gebäudesanierung — und sie rechnet sich doch!!!

In let­zter Zeit sind wieder ver­mehrt Berichte in der Presse zu lesen, in denen die Wirtschaftlichkeit der ener­getis­chen Gebäude­sanierung grund­sät­zlich in Zweifel gezo­gen wird. Dabei wird aber das Kop­plung­sprinzip nicht berück­sichtigt. Dieses besagt, dass Maß­nah­men zur Energieeinsparung in der Regel wirtschaftlich attrak­tiv sind, wenn sie an die ohne­hin notwendi­ge Instand­hal­tung gekop­pelt wer­den. In ein­er immer noch gülti­gen Stel­lung­nahme des IWU von 2013 wer­den diese Sachver­halte erläutert und mit Stu­di­en belegt. Link zur Stel­lung­nahme des IWU