Der Energieausweis für Nichtwohngebäude
Erfahren Sie hier alles über den Energieausweis für Nichtwohngebäude
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend für Nichtwohnzwecke (gemessen an der Gesamtnutzfläche) bestimmt sind. Zu den Nichtwohngebäuden zählen z.B. Anstaltsgebäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche Betriebsgebäude und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude, wie Fabrikgebäude, Hotels und dergleichen.
Für die energetische Bilanzierung von Nichtwohngebäude wird die Norm DIN V 18599 angewendet, die neben den Bereichen Heizung und Lüftung auch die Bereiche Kühlung, Beleuchtung und Warmwasser berücksichtigt. Hierzu wurde das bestehende GEG, das für die Bereiche Heizung und Warmwasser bereits eine ganzheitliche Betrachtungsweise eingeführt hat, angepasst. Der Bilanzierungsansatz für die Integration der Bilanzteile Kühlung und Beleuchtung für Nichtwohngebäude wurde entfernt. Für das erweiterte Berechnungsverfahren wird das Gebäude in ein Zonenmodell abgebildet.
Für die energetische Bilanzierung von Nichtwohngebäuden sind daher nachfolgenden Berechnungsschritte durchzuführen:
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Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger
- Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen
- Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung
- Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung
- Endenergiebedarf von Heizsystemen
- Endenergiebedarf von Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen für den Wohnungsbau
- Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau
- Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungsanlagen
- End– und Primärenergiebedarf von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
- Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten
Aushangpflicht für Energieausweise
Eine der Neuerungen der EU-Gebäuderichtlinie von 2010 ist die Anforderung, dass auch in privatwirtschaftlichen, großflächigen, viel besuchten Gebäuden – wie Kaufhäuser, Banken, Theater, Kinos – künftig die Energieausweise für das Publikum gut sichtbar aushängen.