Bedarfsausweis

Der Energieausweis als Bedarfsausweis

Erfahren Sie hier alles über den Bedarfsausweis

Der Bedarf­sausweis erfasst die ener­getis­che Qual­ität eines Gebäudes unab­hängig vom Stan­dort, der Wit­terung und dem indi­vidu­ellen Nutzerver­hal­ten. Die Ausstel­lung eines bedarfs­basierten Energieausweis­es kann auf der Grund­lage eines ein­fachen Berech­nungsver­fahren (Kurzver­fahren) oder eines detail­lierten Berechungsver­fahren (Aus­führlich­es Ver­fahren) erfol­gen.

Beim Kurzver­fahren wer­den die Dat­en aus Bauteilkat­a­lo­gen und Tabellen ent­nom­men und durch pauschale Werte ergänzt. Außer­dem dür­fen Flächen mit gerin­gen Abmes­sun­gen unberück­sichtigt bleiben. Dieses Ver­fahren bietet sich für Neubaut­en an, wenn nur der Energieausweis benötigt wird und keine Mod­ernisierun­gen geplant sind.

Beim Aus­führlichen Ver­fahren wer­den die Dat­en den vorhan­de­nen Unter­la­gen ent­nom­men oder detail­liert berech­net. Dieses Ver­fahren bietet sich an, wenn Mod­ernisierungs­maß­nah­men anste­hen und evtl. gün­stige KfW-Darlehen beantragt wer­den sollen oder auf sehr detail­lierte Pla­nung­sun­ter­la­gen zurück­ge­grif­f­en wer­den kann. Mit diesen Ver­fahren lässt sich die Energieklasse i.d.R. verbessern und die CO2-Emis­sio­nen vermindern.

Für den Bedarf­sausweis wird in einem aufwendi­gen Berech­nungsver­fahren der the­o­retis­che Energiebe­darf eines Gebäudes ermit­telt. Wie ist die Außen­hülle gedämmt? Sind Energies­par­fen­ster einge­baut? Welche Heizungsan­lage ist instal­liert? Um diese Fra­gen rund um Gebäude­form, Bau- und Anla­gen­tech­nik umfassend beant­worten zu kön­nen, unterzieht ein Experte das Haus ein­er gründlichen Unter­suchung. Grund­lage für die Berech­nun­gen sind Pla­nung­sun­ter­la­gen und eine Check­liste, die bei ein­er Gebäude­bege­hung abgear­beit­et wird. Die erfassten Dat­en sind unab­hängig vom indi­vidu­ellen Heizver­hal­ten und ermöglichen den objek­tiv­en Ver­gle­ich mit anderen Miet- oder Kau­fob­jek­ten. Außer­dem lassen sich hier­bei die ener­getis­chen Schwach­stellen des Gebäudes erken­nen. Die daraus abgeleit­eten Mod­ernisierungsempfehlun­gen für den Eigen­tümer sind auf den tat­säch­lichen Zus­tand der Immo­bilie abgestimmt.

Der Bedarf­sausweis schafft die Grund­lage dafür, Gebäude im Hin­blick auf ihre Energieef­fizienz miteinan­der ver­gle­ichen zu kön­nen, während der Ver­brauch­sausweis mehr das Nutzerver­hal­ten wider­spiegelt. Er ist deshalb teur­er als ein Ver­brauchssausweis, da mehr Dat­en eingegeben wer­den müssen.