Förderung

BEG — Bundesförderung für effiziente Gebäude

So finanzieren Sie die energetische Sanierung

Sie Kön­nen Ihr Gebäude schrit­tweise mit Einzel­maß­nah­men oder in einem Zug zu einem Effizien­zhause sanieren. Für Einzel­maß­nah­men erhal­ten Sie einen Förderzuschuss über das BAFA (Bun­de­samt für Wirtschaft und Aus­fuhrkon­trolle), für ein Effizien­zhaus kön­nen Sie bei der KfW-Förderbank einen gün­sti­gen Kred­ite mit einen Tilgungszuschuss beantragen.

Förder­pro­gramme
Die Förder­pro­gramme sind Bestandteil des Nationalen Kli­maschutzpro­gramms sowie des Pro­gramms der Bun­desregierung für Wach­s­tum und Beschäf­ti­gung. Sie dienen der zins­gün­sti­gen langfristi­gen Finanzierung von Maß­nah­men zur Energieeinsparung und zur Min­derung des CO2-Ausstoßes in Wohngebäuden.

Gemessen wird die ener­getis­che Qual­ität anhand des Jahre­sprimären­ergiebe­darfs und des Trans­mis­sion­swärmev­er­lusts. Für diese bei­den Kenn­zahlen definiert die Energieeinsparverord­nung (EnEV) Höchst­werte, die ein ver­gle­ich­bar­er Neubau ein­hal­ten muss. Aus dem Ver­gle­ich erfol­gt die Zuord­nung in einen der Förder­stan­dards. Ein KfW-Effizienzhaus 100 entspricht den Vor­gaben des GEG (Gebäudeen­ergiege­setz) für den Neubau. Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat einen Jahre­sprimären­ergiebe­darf von nur 70 % eines ver­gle­ich­baren Neubaus nach EnEV, ein KfW-Effizienzhaus 55 sog­ar nur 55 %.

Dabei gilt: Je klein­er die Zahl, desto bess­er die Energieef­fizienz der Wohn­im­mo­bilie und desto höher die KfW-Förderung.

Die KfW fördert auch den Neubau von Wohn­häusern mit dem KfW-Effizienzhaus-Standards 40. Hier­für ist zusät­zlich das “Qual­itätssiegel Nach­haltiges Gebäude Plus” erforderlich.

Fol­gende Förder­pro­gramme ste­hen u.a. zur Verfügung

Für den Förder­antrag beim BAFA benöti­gen Sie die Tech­nis­che Pro­jek­tbeschrei­bung, für den Förder­antrag bei der KfW benöti­gen Sie die Bestä­ti­gung zum Antrag.

Wir sind im Bundesprogramm zugelassene Energieberater und können die geforderten Unterlagen erstellen.