Schall- und Wärmeschutz

Draußen Unwetter — drinnen Behaglichkeit

Nachweis Schall- und Wärmeschutz für Ihr Gebäude

regenDie EnEV stellt Anforderun­gen an “zu errich­t­ende” und an “beste­hende” Gebäude. Wenn Sie neu bauen oder umfan­gre­ich mod­ernisieren, benöti­gen Sie einen Nach­weis über den Energie- u. Wärmebe­darf Ihres Gebäudes.

Außen­bauteile dür­fen nach EnEV nicht in ein­er Weise verän­dert wer­den, dass die ener­getis­che Qual­ität des Gebäudes ver­schlechtert wird. Auch kön­nen sich Sanierungs­maß­nah­men neg­a­tiv auf den Schallschutz auswirken.

Im All­ge­meinen wird der Nach­weis zum Wärmeschutz für ein Gebäude durch den Energieausweis geführt. Wenn aber nur einzelne Bauteile mod­ernisiert wer­den, kann der Nach­weis dieser geän­derten Bauteile mit­tels ein­er U‑Wertberechnung geführt werden.

Mit den entsprechen­den Nach­weisen sind Sie immer auf der sicheren Seite und kön­nen sich in einem gesun­den Raumk­li­ma so richtig wohl fühlen.

Hin­weis: Wenn Sie als Eigen­tümer die wärme­abgebende Hülle Ihres Bestands­ge­bäudes, wie Außen­wand, Fen­ster, Türen, Dach oder Decke verän­dern, dann fällt diese Bau­maß­nahme unter den Gel­tungs­bere­ich der EnEV § 9 (Änderung, Erweiterung und Aus­bau von Gebäu­den) Absatz 1. D.h. wenn Sie die Außen­bauteile des beste­hen­den Gebäudes vorsät­zlich oder leicht­fer­tig nicht gemäß den Anforderun­gen der EnEV 2009 ändern, han­deln Sie ord­nungswidrig im Sinne des Energieeinsparungs­ge­set­zes (EnEG 2009).  Die Geld­buße kann in diesem Fall bis zu 50.000 Euro betragen.

Wir erstellen die benötigten Nach­weise für Ihr Gebäude oder für einzelne Gebäudeteile.

Hier erfahren Sie alles zum Thema Schall- u. Wärmeschutz: