BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022

Um die ehrgeizigen Kli­maziele zu erre­ichen, ändert die Bun­desregierung die Bun­des­förderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördergelder fließen in Zukun­ft ver­mehrt dahin, wo das CO2-Einsparpotenzial am höch­sten ist – in Gebäude­sanierun­gen und beson­ders effiziente Neubaut­en.
 
Im Gegen­zug ent­fällt das Förder­bud­get für Neubaut­en der Effizienzhaus-Stufe 55.
 
Das bedeutet konkret:
Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (ein­schließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubaut­en kön­nen Sie noch bis 31.01.2022 beantra­gen – sie ent­fällt zum 01.02.2022. Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäude­sanierun­gen fördern wir unverändert.
Aktuelle Infor­ma­tio­nen find­en Sie auf unseren Produktseiten
Wohnge­bäude ‒ Kred­it (261, 262)
Wohnge­bäude ‒ Zuschuss (461)

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