Ab 01. 06 2014 müssen Sachverständige für alle Anträge aus dem Bereich “energetisch bauen und sanieren” verbindlich in der Energie-Effizienz-Expertenliste eingetragen sein.
Wer eine KfW-Förderung für seine Sanierung beantragen möchte, muss ab dem 1. Juni 2014 einige Neuerungen beachten. Neu bei den förderfähigen Maßnahmen sind z. B. die Dachbegrünung im Rahmen einer Dachdämmung und die Schaffung von Nistplätzen bei der Sanierung der Gebäudehülle.