Ältere Kaminöfen überschreiten oft die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid. Für vor dem Jahr 1975 errichtete Anlagen mit zu hohen Werten endet am 31. Dezember 2014 die vom Gesetzgeber eingeräumte Schonfrist: Sie müssen dann ausgemustert werden. … mehr
In letzter Zeit sind wieder vermehrt Berichte in der Presse zu lesen, in denen die Wirtschaftlichkeit der energetischen Gebäudesanierung grundsätzlich in Zweifel gezogen wird. Dabei wird aber das Kopplungsprinzip nicht berücksichtigt. Dieses besagt, dass Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Regel wirtschaftlich attraktiv sind, wenn sie an die ohnehin notwendige Instandhaltung gekoppelt werden. In einer immer noch gültigen Stellungnahme des IWU von 2013 werden diese Sachverhalte erläutert und mit Studien belegt. Link zur Stellungnahme des IWU
„Mehr Energieeffizienz macht Bauen unbezahlbar“ lautet ein gängiges Vorurteil. In einer Initialstudie haben sich das Beratungsunternehmen Ecofys und das Architekturbüro Schulze Darup & Kollegen wissenschaftlich mit dieser Behauptung auseinandergesetzt. Die Studie im Auftrag der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) kommt zu dem Ergebnis, dass die Investitionskosten für Neubauten seit 1990 preisbereinigt nahezu konstant geblieben sind, die monatlichen Kosten (inkl. Energiekosten) gegenwärtiger und zukünftig geplanter Neubaustandards sogar günstiger sind bzw. werden. … mehr
Die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen wird von der Bundesregierung als Ergänzung zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Kredite, Zuschüsse) durch Eröffnung einer weiteren Förderoption gesehen. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärme in Wohngebäuden. Die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug sollen am CO2-Gebäudesanierungsprogramm ausgerichtet werden. . mehr…
Ab 01. 06 2014 müssen Sachverständige für alle Anträge aus dem Bereich “energetisch bauen und sanieren” verbindlich in der Energie-Effizienz-Expertenliste eingetragen sein.
Wer eine KfW-Förderung für seine Sanierung beantragen möchte, muss ab dem 1. Juni 2014 einige Neuerungen beachten. Neu bei den förderfähigen Maßnahmen sind z. B. die Dachbegrünung im Rahmen einer Dachdämmung und die Schaffung von Nistplätzen bei der Sanierung der Gebäudehülle.
Am 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Danach wird das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) gemäß § 26c der EnEV 2013 Registrierstelle sowohl für Energieausweise als auch für Inspektionsberichte für Klimaanlagen.
Das DIBt wird ab dem 1. Mai 2014 alle Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen registrieren und Stichprobenkontrollen von Energieausweisen vorerst auf der Stufe 1 (vgl. § 26d Abs. 4 EnEV) vornehmen.
Seit einem Jahr fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) den Einsatz solarer Wärme in industriellen und gewerblichen Produktionsprozessen zu nach eigenen Angaben deutlich verbesserten Bedingungen.
„Mit Zuschüssen von bis zu 50 Prozent der Nettoinvestitionskosten ist es uns gelungen, ein neues und bedeutendes Feld für die Energiewende zu erschließen“, sagt Arnold Wallraff, Präsident des Bafa. „Unsere Botschaft, Solarwärme nicht nur zur Beheizung von Wohngebäuden, sondern auch in industriellen Fertigungsprozessen einzusetzen, ist im Markt angekommen. Wir spüren eine sprunghaft gestiegene Nachfrage“, so Wallraff.
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Nach dem Vorschlag der EU-Kommission für neue Ziele zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Europa bis im Jahr 2030 fordert die Deutsche Energie-Agentur (dena), auch für die Steigerung der Energieeffizienz ein neues EU-weites Ziel festzulegen.
„30 Prozent mehr Energieeffizienz bis 2030 wären eine wichtige, notwendige und wirtschaftlich sinnvolle Vorgabe“, betonte Stephan Kohler, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung. „Wer Klimaschutz effizient erreichen möchte, muss immer zuerst an Energieeffizienz denken. Denn jede eingesparte Kilowattstunde rechnet sich für die Investoren oft schon nach wenigen Jahren und sorgt gleichzeitig dafür, dass weniger CO2 ausgestoßen wird, weniger Energie erzeugt werden muss und regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze geschaffen werden.
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Bis zum 07. März 2014 können Sie noch am Wettbewerb KfW-Award “Bauen und Wohnen” teilnehmen und attraktive Preisgelder gewinnen.
Der KfW-Award richtet sich an private Bauherren, die in den vergangenen fünf Jahren ein Reihenhaus für sich oder andere gebaut oder modernisiert haben. Die Häuser sollten sich in Dorf- oder Stadtzentren befinden. Größe und Höhe des Hauses, das gemeinsam mit zwei weiteren Häusern eine Reihe bilden muss, spielen für die Teilnahme am Award keine Rolle.
Sollte Ihr Bauprojekt diesen Anforderungen entsprechen, dann bewerben Sie sich!
Für die besten drei Bauprojekte gibt es Geldpreise in Höhe von insgesamt 20.000 Euro. Die weiteren zehn Projekte erhalten ein Preisgeld von jeweils 1.000 Euro.
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Die Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen ihre Regeln an die neue EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude 2010 anpassen. Diese erlaubt ab 2020 nur noch Passiv- und Nullenergie-Neubauten und fordert energieeffiziente größere Sanierungen im Bestand. Deutschland muss auch die EnEV 2009 zur EnEV 2014 novellieren – als einen ersten Schritt in diese Richtung. Fachleute, Bauherrn, Eigentümer und Bauverwalter müssen die Anforderungen der EnEV 2014 kennen und erfüllen.