Die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen wird von der Bundesregierung als Ergänzung zum CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Kredite, Zuschüsse) durch Eröffnung einer weiteren Förderoption gesehen. Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Wärme in Wohngebäuden. Die Voraussetzungen für den steuerlichen Abzug sollen am CO2-Gebäudesanierungsprogramm ausgerichtet werden. . mehr…