Ab 2021 bündelt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die investiven Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden. Mehr
Mit der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, wird die Bundesregierung ab 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in einem neuen Förderangebot bündeln.
In einem ersten Schritt sind folgende Änderungen zum 01.01.2021 geplant:
Den Zuschuss für Einzelmaßnahmen beantragen Sie noch bis zum 31.12.2020 bei der KfW. Ab dem 01.01.2021 stellen Sie den Antrag dann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Für Einzelmaßnahmen können Sie weiterhin den Förderkredit Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152) bei der KfW beantragen und von einem Tilgungszuschuss profitieren.
Am 1. November 2020 tritt das GebäudeEnergieGesetz (GEG) in Kraft und löst die bisherigen Verordnungen und Gesetze (Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)) ab.
Zum 1. Februar 2020 wird die Förderung für Energieberatungen für Wohngebäude deutlich erhöht. Mehr
Am 7. Januar 2020 ist die „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV)“ vom 02. Januar 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
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Im Januar 2020 treten zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im KfW-Förderbereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft. Nun gibt es bei vielen Produkten ab dem 24. Januar 2020 höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie Kreditbeträge.
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Ab sofort können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen.
Im Zuschussprogramm “Altersgerecht Umbauen” stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für 2018 Fördermittel in Höhe von 75 Millionen Euro für den Abbau von Barrieren zur Verfügung.
Zudem werden die Mittel für Einbruchschutz auf 65 Millionen Euro erhöht. Das BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage: Im Vorjahr wurden rund 80.000 Wohneinheiten mit einem Zuschuss für den Einbruchschutz gefördert.
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Anlässlich der Ankündigung im GroKo-Vertrag, die Heizungsmodernisierung mit Öl- und Gas-Brennwertheizkesseln auch künftig zu fördern, hatte der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) ein Kurzgutachten mit der Kernaussage „Der Ersatz eines alten Heizkessels durch einen modernen Brennwertkessel spart deutlich weniger Energie als vielfach angenommen“ veröffentlicht.
Das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) hat zu dem BEE-Kurzgutachten folgende Stellungnahme abgegeben: lesen Sie hier.
Die KfW teilt in einem Newsletter mit, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förderhöhe für Tilgungszuschüsse (Anteil an den förderfähigen Kosten) bei der Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen angepasst hat. Nähere Informationen zum Tilgungszuschuss hier.
Die KfW vergibt im Programm 275 zinsgünstige Kredite mit hohem Tilgungszuschuss. Für Hauseigentümer ist Eile geboten, die Mittel könnten schnell erschöpft sein. Der Kreditbetrag liegt bei maximal 2.000 Euro pro Kilowatt installierter Solaranlagen-Leistung (kWp). Wer seine bereits bestehende Solarstromanlage mit einem Batteriespeicher nachrüstet, hat sogar Anspruch auf 2.200 Euro je kWp – die Kosten bei einer Nachrüstung sind etwas höher. Der nicht rückzahlbare Tilgungszuschuss beträgt zurzeit 19 Prozent, maximal 380 Euro je kWp Anlagenleistung beziehungsweise 418 Euro bei einer Nachrüstung. Im zweiten Halbjahr 2017 wird der Zuschuss nur noch 16 Prozent betragen. In dem Förderprogramm stehen jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung, es endet Ende 2018. Nähere Informationen zum Programm 275 finden Sie hier.