Der Energieausweis
Sie brauchen ihn — wir stellen ihn aus
Der Energieausweis ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz von Gebäuden. Mit ihm erfahren Sie auf einem Blick, ob es sich um ein energiesparendes Gebäude oder um einen Spritfresser handelt. Die Einordnung des Gebäudes erfolgt in ein Bewertungssystem mit farblicher Darstellung.
Gesetzeslage
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt die Einführung von Energieausweisen zur Bewertung des energetischen Zustands von Gebäuden vor. Die Ausstellung eines Ausweises für Bestandsgebäude kann dabei auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen: auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs des Gebäudes (“Bedarfsausweis”) oder auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs der Bewohner (“Verbrauchsausweis”).
Vermietung und Verkauf
Bei Vermietung oder Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Damit sollen potenzielle Käufer oder Mieter über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten, die bei unsanierten Gebäuden einen immer größeren Teil der Wohnkosten ausmachen, informiert werden. Ein Energieausweis muss allerdings nur dann vorgelegt werden, wenn das Objekt verkauft oder neu vermietet wird. Bestandsmieter haben kein Recht, den Ausweis zu sehen.