BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022

BEG-Förderung ändert sich zum 01.02.2022 – Einsparung von CO2 noch stärk­er im Fokus

Um die ehrgeizigen Kli­maziele zu erre­ichen, ändert die Bun­desregierung die Bun­des­förderung für effiziente Gebäude (BEG): Fördergelder fließen in Zukun­ft ver­mehrt dahin, wo das CO2-Einsparpotenzial am höch­sten ist – in Gebäude­sanierun­gen und beson­ders effiziente Neubaut­en.
 
Im Gegen­zug ent­fällt das Förder­bud­get für Neubaut­en der Effizienzhaus-Stufe 55.
 
Das bedeutet konkret:
Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (ein­schließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubaut­en kön­nen Sie noch bis 31.01.2022 beantra­gen – sie ent­fällt zum 01.02.2022.
Andere Effizienzhaus-Stufen sowie Gebäude­sanierun­gen fördern wir unverän­dert.

Aktuelle Infor­ma­tio­nen find­en Sie auf unseren Pro­duk­t­seit­en

Wohnge­bäude ‒ Kred­it (261, 262)

Wohnge­bäude ‒ Zuschuss (461)

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