Schallschutz
Nachweis des Schallschutzes gemäß DIN 4109
Wenn Sie ein Gebäude errichten oder Ihr Gebäude modernisieren möchten, dann sollten die Anforderungen an den Schallschutz beachtet werden. Der Schallschutz ist eine wesentliche Planungsaufgabe. Es ist wichtig, die Aspekte des Schallschutzes bereits während der Planungsphase zu beachten und die Grundrisse und die Konstruktionen dahingehend zu optimieren. Ein guter Schallschutz stellt sich nicht automatisch ein, sondern ist bewusst zu planen. Er ist nicht nachrüstbar! Erhöhte Anforderungen an den Schallschutz einzelner oder aller Bauteile sind konkret zwischen Bauherren und Planer zu vereinbaren.
Schallschutz nach DIN 4109
In DIN 4109–1 werden Anforderungen an den erforderlichen Schallschutz gestellt. Dies sind Mindestanforderungen, die auch ohne Vereinbarung baurechtlich geschuldet sind.
Aufgrund der in DIN 4109 festgelegten Anforderungen, kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht mehr wahrgenommen werden. Daraus ergibt sich insbesondere die Notwendigkeit gegenseitiger Rücksichtnahme durch Vermeidung unnötigen Lärms.
Erhöhter Schallschutz
Ein über das ohnehin geschuldete Maß (Schallschutz nach DIN 4109) hinausgehender erhöhter Schallschutz ist ein wesentliches Qualitäts- und Komfortmerkmal. Da der Begriff „erhöhter Schallschutz“ in verschiedenen Regelwerken mit unterschiedlichen Zahlenwerten verbunden ist, sind klare Vereinbarungen über den geschuldeten Schallschutz zu empfehlen.
Erhöhter Schallschutz kann auch durch die Vereinbarung bestimmter Bauweisen bzw. Baukonstruktionen vereinbart sein.
Wir erstellen die entsprechenden Schallschutznachweise nach den gängigen Regeln der Technik für Sie!