Bei Neubauten gelten ab Januar 2016 höhere energetische Anforderungen. Die Erhöhung liegt bei durchschnittlich 25% des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs und bei durchschnittlich 20 % bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle, dem zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten.