Seit 19. November können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche bei der KfW in Anspruch nehmen. Darüber hinaus wurden die Zuschüsse für Investitionen in die Barrierereduzierung sowie für das Erreichen des anspruchsvollen Standards „Altersgerechtes Haus“ erhöht. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar.
Die KfW wird die Kreditförderung zum 1. April 2016 um zusätzliche Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz entsprechend erweitern.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zum Zuschuss, die darüber hinaus auch dem Steckbrief „Einbruchschutz“ der KfW entnommen werden können.