KfW-Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ (455): Erweiterung des Produkts um die direkte Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz

Seit 19. Novem­ber kön­nen pri­vate Eigen­tümer und Mieter Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hau­sein­brüche bei der KfW in Anspruch nehmen. Darüber hin­aus wur­den die Zuschüsse für Investi­tio­nen in die Bar­ri­er­ere­duzierung sowie für das Erre­ichen des anspruchsvollen Stan­dards „Alters­gerecht­es Haus“ erhöht. Maß­nah­men für den alters­gerecht­en Umbau und den Ein­bruch­schutz sind dabei frei kombinierbar.

Die KfW wird die Kred­it­förderung zum 1. April 2016 um zusät­zliche Einzel­maß­nah­men zum Ein­bruch­schutz entsprechend erweitern.

Nach­fol­gend find­en Sie die wichtig­sten Infor­ma­tio­nen zum Zuschuss, die darüber hin­aus auch dem Steck­brief „Ein­bruch­schutz“ der KfW ent­nom­men wer­den können.

 


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