Die Mitgliedsländer der Europäischen Union müssen ihre Regeln an die neue EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude 2010 anpassen. Diese erlaubt ab 2020 nur noch Passiv- und Nullenergie-Neubauten und fordert energieeffiziente größere Sanierungen im Bestand. Deutschland muss auch die EnEV 2009 zur EnEV 2014 novellieren – als einen ersten Schritt in diese Richtung. Fachleute, Bauherrn, Eigentümer und Bauverwalter müssen die Anforderungen der EnEV 2014 kennen und erfüllen.