Am 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Danach wird das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) gemäß § 26c der EnEV 2013 Registrierstelle sowohl für Energieausweise als auch für Inspektionsberichte für Klimaanlagen.
Das DIBt wird ab dem 1. Mai 2014 alle Energieausweise und Inspektionsberichte für Klimaanlagen registrieren und Stichprobenkontrollen von Energieausweisen vorerst auf der Stufe 1 (vgl. § 26d Abs. 4 EnEV) vornehmen.