Ab 1. Mai 2014 muss jeder neu erstellte Energieausweis und Klimaanlagen-Inspektionsbericht mit einer Registriernummer versehen werden.

Am 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverord­nung (EnEV) in Kraft. Danach wird das Deutsche Insti­tut für Bautech­nik (DIBt) gemäß § 26c der EnEV 2013 Reg­istri­er­stelle sowohl für Energieausweise als auch für Inspek­tions­berichte für Klimaanlagen.

Das DIBt wird ab dem 1. Mai 2014 alle Energieausweise und Inspek­tions­berichte für Kli­maan­la­gen reg­istri­eren und Stich­probenkon­trollen von Energieausweisen vor­erst auf der Stufe 1 (vgl. § 26d Abs. 4 EnEV) vornehmen.


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