Zum 1. Februar 2020 wird die Förderung für Energieberatungen für Wohngebäude deutlich erhöht. Mehr
Am 7. Januar 2020 ist die „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV)“ vom 02. Januar 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
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Im Januar 2020 treten zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im KfW-Förderbereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft. Nun gibt es bei vielen Produkten ab dem 24. Januar 2020 höhere Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie Kreditbeträge.
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Ab sofort können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen.
Im Zuschussprogramm “Altersgerecht Umbauen” stellt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für 2018 Fördermittel in Höhe von 75 Millionen Euro für den Abbau von Barrieren zur Verfügung.
Zudem werden die Mittel für Einbruchschutz auf 65 Millionen Euro erhöht. Das BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage: Im Vorjahr wurden rund 80.000 Wohneinheiten mit einem Zuschuss für den Einbruchschutz gefördert.
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Anlässlich der Ankündigung im GroKo-Vertrag, die Heizungsmodernisierung mit Öl- und Gas-Brennwertheizkesseln auch künftig zu fördern, hatte der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) ein Kurzgutachten mit der Kernaussage „Der Ersatz eines alten Heizkessels durch einen modernen Brennwertkessel spart deutlich weniger Energie als vielfach angenommen“ veröffentlicht.
Das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) hat zu dem BEE-Kurzgutachten folgende Stellungnahme abgegeben: lesen Sie hier.
Die KfW teilt in einem Newsletter mit, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förderhöhe für Tilgungszuschüsse (Anteil an den förderfähigen Kosten) bei der Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen angepasst hat. Nähere Informationen zum Tilgungszuschuss hier.
Die KfW vergibt im Programm 275 zinsgünstige Kredite mit hohem Tilgungszuschuss. Für Hauseigentümer ist Eile geboten, die Mittel könnten schnell erschöpft sein. Der Kreditbetrag liegt bei maximal 2.000 Euro pro Kilowatt installierter Solaranlagen-Leistung (kWp). Wer seine bereits bestehende Solarstromanlage mit einem Batteriespeicher nachrüstet, hat sogar Anspruch auf 2.200 Euro je kWp – die Kosten bei einer Nachrüstung sind etwas höher. Der nicht rückzahlbare Tilgungszuschuss beträgt zurzeit 19 Prozent, maximal 380 Euro je kWp Anlagenleistung beziehungsweise 418 Euro bei einer Nachrüstung. Im zweiten Halbjahr 2017 wird der Zuschuss nur noch 16 Prozent betragen. In dem Förderprogramm stehen jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung, es endet Ende 2018. Nähere Informationen zum Programm 275 finden Sie hier.
Um die Potenziale der Energieeffizienz bei der Wärmeversorgung von Gebäuden zu steigern gibt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ab August 2016 den Startschuss für die Förderung der Heizungsoptimierung. Dies erfolgt durch den Einbau von modernen, hocheffizienten Pumpen bzw. die Durchführung des hydraulischen Abgleichs, der die Wärme im Gebäude optimal verteilt. Das Förderprogramm hat zum Ziel die Heizungseigentümer durch attraktive, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu motivieren, ineffiziente Pumpen zu ersetzen und Optimierungsmaßnahmen am gesamten Heizsystem durchzuführen. Es leistet somit einen wesentlichen Beitrag zu einer wirtschaftlichen und das Klima schonenden Wärmeversorgung des Gebäudebestandes in Deutschland. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten für Leistungen sowohl im Zusammenhang mit dem Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen als auch im Zusammenhang mit dem hydraulischen Abgleich, höchstens jedoch 25.000 Euro.
Ab 2016 kommen bei der Hausmodernisierung neue Heizungs- und Lüftungspakete ins Spiel. Im Rahmen des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ im KfW-Programm 430 werden Heizungs- und/oder Lüftungspakete mit 15 % bezuschusst. Mit den Maßnahmen des „Heizungs- und Lüftungspakets“ können Sie ab 01.01.2016 beginnen. Ihren Antrag können Sie jedoch erst ab dem 01.04.2016 direkt bei der KfW stellen. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Seit 19. November können private Eigentümer und Mieter Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche bei der KfW in Anspruch nehmen. Darüber hinaus wurden die Zuschüsse für Investitionen in die Barrierereduzierung sowie für das Erreichen des anspruchsvollen Standards „Altersgerechtes Haus“ erhöht. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar.
Die KfW wird die Kreditförderung zum 1. April 2016 um zusätzliche Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz entsprechend erweitern.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zum Zuschuss, die darüber hinaus auch dem Steckbrief „Einbruchschutz“ der KfW entnommen werden können.