Am 7. Januar 2020 ist die „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV)“ vom 02. Januar 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
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