Die ESanMV ist jetzt offiziell verkündet

Am 7. Jan­u­ar 2020 ist die „Verord­nung zur Bes­tim­mung von Min­destanforderun­gen für ener­getis­che Maß­nah­men bei zu eige­nen Wohnzweck­en genutzten Gebäu­den nach § 35c des Einkom­men­steuerge­set­zes (Ener­getis­che Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESan­MV)“ vom 02. Jan­u­ar 2020 im Bun­des­ge­set­zblatt verkün­det wor­den und zum 1. Jan­u­ar 2020 in Kraft getreten.

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