KfW Änderung im Zuschuss Energieeffizient Sanieren (430)

Mit der neuen „Bun­des­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“, als Ker­nele­ment des nationalen Kli­maschutzpro­gramms 2030, wird die Bun­desregierung ab 2021 ihre bish­eri­gen Pro­gramme zur Förderung von Energieef­fizienz und Erneuer­baren Energien im Gebäude­bere­ich in einem neuen Förderange­bot bün­deln.

In einem ersten Schritt sind fol­gende Änderun­gen zum 01.01.2021 geplant:

Den Zuschuss für Einzel­maß­nah­men beantra­gen Sie noch bis zum 31.12.2020 bei der KfW. Ab dem 01.01.2021 stellen Sie den Antrag dann beim Bun­de­samt für Wirtschaft und Aus­fuhrkon­trolle (BAFA).

Für Einzel­maß­nah­men kön­nen Sie weit­er­hin den Förderkred­it Energieef­fizient Sanieren – Kred­it (151, 152) bei der KfW beantra­gen und von einem Tilgungszuschuss profitieren.


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