Lüftungskonzept nach DIN 1946–6
Wir führen für Sie die entsprechenden Nachweise
Lüften ist grundsätzlich zum Wohlbefinden und zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung erforderlich. Seit Mai 2009 muss für jeden Neubau und bei umfangreichen Sanierungen ein genormtes Lüftungskonzept nach DIN 1946–6 erstellt werden.
Eine natürliche Feuchtigkeit ist in der Luft grundsätzlich vorhanden und für unser Wohlbefinden erforderlich. Man spricht dann von der relativen Luftfeuchtigkeit. Der menschliche Körper gibt aber im Laufe das Tages und in Abhängigkeit seiner Tätigkeit Feuchtigkeit durch Ausdünstungen an die Raumluft ab. Gleiches passiert durch Kochen, Waschen oder auch durch Zimmerpflanzen. Die Konzentration der Luftfeuchtigkeit steigt an und muss durch die Fensterlüftung wieder reduziert werden.
Wird nicht ausreichend gelüftet, ist irgendwann die Sättigungsmenge erreicht und die Luft kann keine weitere Feuchtigkeit mehr aufnehmen und es kommt zur Kondensation. Dieses passiert zu erst an den kalten Bauteilen wie Außenwänden (in den Eck- u. Fensterbereichen) oder Außendecken. Die dauerhafte Durchfeuchtung an diesen Stellen führt dann zwangsläufig zur Schimmelpilzbildung
Durch regelmäßiges Lüften wird die relative Luftfeuchtigkeit in Grenzen gehalten und eine Kondensatbildung vermieden. Feuchtigkeitsmessgeräte können hierbei eine gute Hilfe sein, da sie die relative Luftfeuchtigkeit anzeigen und das Signal zum Lüften geben. Ist ein regelmäßiges Lüften wegen Abwesenheit oder aus anderen Gründen nicht möglich, bietet eine mechanische Lüftungsanlage die Lösung. Mit ihr findet eine kontrolliere Lüftung statt, d.h. es wird nur soviel Luft ausgetauscht, wie es erforderlich ist. Über eine Wärmerückgewinnung kann ein Großteil der Wärmeenergie aus der verbrauchten Luft wieder zurück gewonnen werden.
Mit dem Lüftungskonzept wird ermittelt, ob lüftungstechnische Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestluftwechsel erforderlich sind. Die Umsetzung der Maßnahmen ist nicht verpflichtend.