Neustart des Investitionszuschusses zur Barrierereduzierung 

Ab dem 8. April 2026 kön­nen Sie wieder Zuschüsse beantra­gen, um Bar­ri­eren an Haus und Woh­nung zu reduzieren. Dazu zählen beispiel­sweise Maß­nah­men zum Abbau von Bar­ri­eren in Wohn- und San­itär­räu­men, zur Schaf­fung von Bewe­gungs­flächen sowie zur Instal­la­tion von Unterstützungs- oder Assis­ten­zsys­te­men. Förder­vo­raus­set­zun­gen und Kon­di­tio­nen bleiben unverän­dert.   Bitte beacht­en Sie, dass Sie Ihren Antrag nur stellen kön­nen, wenn Sie mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leis­tungsverträ­gen. Planungs- und Beratungsleis­tun­gen gel­ten nicht als Vorhabensbeginn.

Nähere Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie hier.


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