Reform der BEG-Förderung

Die Bun­desregierung set­zt die Bun­des­förderung für effiziente Gebäude (BEG) auch unter den Rah­menbe­din­gun­gen des neuen Gebäude­mod­ernisierungs­ge­set­zes fort. Nach dem gestri­gen Beschluss des Haushalt­sauss­chuss­es des Deutschen Bun­destages kann die Bun­desregierung nun mit der Umset­zung der BEG-Reform begin­nen. Die BEG wird in allen Teil­bere­ichen reformiert.

Nähere Infor­ma­tio­nen siehe hier.


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