Ab dem 8. April 2026 können Sie wieder Zuschüsse beantragen, um Barrieren an Haus und Wohnung zu reduzieren. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohn- und Sanitärräumen, zur Schaffung von Bewegungsflächen sowie zur Installation von Unterstützungs- oder Assistenzsystemen. Fördervoraussetzungen und Konditionen bleiben unverändert. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag nur stellen können, wenn Sie mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
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