Wärmeschutz
Nachweis des Wärmeschutz gemäß Energieeinsparverordnung
Wenn Sie ein Gebäude errichten oder Ihr Gebäude modernisieren möchten, dann müssen Sie die Anforderungen der EnEV an den Wärmeschutz einhalten, wie z.B. für:
Zu errichtende Gebäude
Neu zu errichtende Wohngebäude sind so auszuführen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung sowie der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust die Höchstwerte nach EnEV nicht überschreiten.
Bestehende Gebäude
Änderungen bei beheizten oder gekühlten Räumen von Gebäuden sind so auszuführen, dass jeweiligen Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts um nicht mehr als 40 vom Hundert überschreiten.
Mindestwärmeschutz
Bei zu errichtenden Gebäuden sind Bauteile, die gegen die Außenluft, das Erdreich oder Gebäudeteile mit wesentlich niedrigeren Innentemperaturen abgrenzen, so auszuführen, dass die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach den anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.
Wärmebrücken
Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf nach den anerkannten Regeln der Technik und den im jeweiligen Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich gehalten wird.
Werden bei den durchgeführten Sanierungsmaßnahmen die gängigen Vorschriften der Energieeinsparverordnung entsprechend eingehalten, dann verfügen Sie nicht nur über einen optimalen Wärmeschutz, sondern auch über ein optimales Raumklima, welches zu Ihrem Wohlbefinden erheblich beiträgt.
Wir erstellen die entsprechenden Nachweise nach den gängigen Regeln der Technik für Sie!