Wärmeschutz

Wärmeschutz

Nachweis des Wärmeschutz gemäß Energieeinsparverordnung

Wenn Sie ein Gebäude erricht­en oder Ihr Gebäude mod­ernisieren möcht­en, dann müssen Sie die Anforderun­gen der EnEV an den Wärmeschutz ein­hal­ten, wie  z.B. für:

Zu errich­t­ende Gebäude
Neu zu errich­t­ende Wohnge­bäude sind so auszuführen, dass der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser­bere­itung und Lüf­tung sowie der spez­i­fis­che, auf die wärmeüber­tra­gende Umfas­sungs­fläche bezo­gene Trans­mis­sion­swärmev­er­lust die Höchst­werte nach EnEV nicht überschreiten.

Beste­hende Gebäude
Änderun­gen bei beheizten oder gekühlten Räu­men von Gebäu­den sind so auszuführen, dass jew­eili­gen Höchst­werte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des spez­i­fis­chen, auf die wärmeüber­tra­gende Umfas­sungs­fläche bezo­ge­nen Trans­mis­sion­swärmev­er­lusts um nicht mehr als 40 vom Hun­dert überschreiten.

Min­dest­wärmeschutz
Bei zu errich­t­en­den Gebäu­den sind Bauteile, die gegen die Außen­luft, das Erdre­ich oder Gebäude­teile mit wesentlich niedrigeren Innen­tem­per­a­turen abgren­zen, so auszuführen, dass die Anforderun­gen des Min­dest­wärmeschutzes nach den anerkan­nten Regeln der Tech­nik einge­hal­ten werden.

Wärme­brück­en
Zu errich­t­ende Gebäude sind so auszuführen, dass der Ein­fluss kon­struk­tiv­er Wärme­brück­en auf den Jahres-Heizwärmebedarf nach den anerkan­nten Regeln der Tech­nik und den im jew­eili­gen Einzelfall wirtschaftlich vertret­baren Maß­nah­men so ger­ing wie möglich gehal­ten wird.

Wer­den bei den durchge­führten Sanierungs­maß­nah­men die gängi­gen Vorschriften der Energieeinsparverord­nung entsprechend einge­hal­ten, dann ver­fü­gen Sie nicht nur über einen opti­malen Wärmeschutz, son­dern auch über ein opti­males Raumk­li­ma, welch­es zu Ihrem Wohlbefind­en erhe­blich beiträgt.

Wir erstellen die entsprechen­den Nach­weise nach den gängi­gen Regeln der Tech­nik für Sie!