Verbrauchsausweis

Der Energieausweis als Verbrauchsausweis

Erfahren Sie hier alles über den Verbrauchsausweis

Beim Ver­brauch­sausweis wird der Energiebe­darf des Gebäudes auf Basis des tat­säch­lichen Energie­ver­brauchs ermit­telt. Hierzu wird nur der Energie­ver­brauch der let­zten drei Jahre und die zuge­hörige beheizte Wohn­fläche benötigt. Der Energie­ver­brauch muss lediglich um wit­terungs­be­d­ingte Ein­flüsse bere­inigt werden.

Der Vorteil dieser Meth­ode ist, dass rel­a­tiv ein­fach und somit kostengün­stig ein Energieausweis erstell wer­den kann. Eine Haus­bege­hung ist nicht notwendig, wird aber emp­fohlen, da nur so sin­nvolle Mod­ernisierungsvorschläge gemacht wer­den können.

Der Nachteil ist, dass das Nutzerver­hal­ten das Endergeb­nis sehr stark verz­er­ren kann und die Ver­gle­ich­barkeit zu anderen Häusern nur bed­ingt gegeben ist.

Der Energi­e­s­tandard eines Gebäudes ist nur im bedarfs­basierten Energieausweis zu erkennen.

Der Ver­brauch­sausweis ist preis­gün­stig und es müssen weniger Dat­en eingegeben wer­den als beim Bedarf­sausweis. Auch der Ver­brauch­sausweis liefert wichtige Infor­ma­tio­nen über den ener­getis­chen Zus­tand ein­er Immo­bilie. Sie benöti­gen diese Infor­ma­tion, falls Sie Ihr Gebäude neu ver­mi­eten, ver­pacht­en oder verkaufen wollen. Sie sind sog­ar geset­zlich dazu verpflichtet, einem Miet- bzw. Kaufin­ter­essen­ten auf Nach­frage einen Energieausweis vorzule­gen. Das schafft Trans­parenz und ist eine wichtige Entschei­dung­shil­fe für oder gegen die Anmi­etung oder den Kauf eines Objekts.