Draußen Unwetter — drinnen Behaglichkeit
Nachweis Schall- und Wärmeschutz für Ihr Gebäude
Die EnEV stellt Anforderungen an “zu errichtende” und an “bestehende” Gebäude. Wenn Sie neu bauen oder umfangreich modernisieren, benötigen Sie einen Nachweis über den Energie- u. Wärmebedarf Ihres Gebäudes.
Außenbauteile dürfen nach EnEV nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. Auch können sich Sanierungsmaßnahmen negativ auf den Schallschutz auswirken.
Im Allgemeinen wird der Nachweis zum Wärmeschutz für ein Gebäude durch den Energieausweis geführt. Wenn aber nur einzelne Bauteile modernisiert werden, kann der Nachweis dieser geänderten Bauteile mittels einer U‑Wertberechnung geführt werden.
Mit den entsprechenden Nachweisen sind Sie immer auf der sicheren Seite und können sich in einem gesunden Raumklima so richtig wohl fühlen.
Hinweis: Wenn Sie als Eigentümer die wärmeabgebende Hülle Ihres Bestandsgebäudes, wie Außenwand, Fenster, Türen, Dach oder Decke verändern, dann fällt diese Baumaßnahme unter den Geltungsbereich der EnEV § 9 (Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden) Absatz 1. D.h. wenn Sie die Außenbauteile des bestehenden Gebäudes vorsätzlich oder leichtfertig nicht gemäß den Anforderungen der EnEV 2009 ändern, handeln Sie ordnungswidrig im Sinne des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG 2009). Die Geldbuße kann in diesem Fall bis zu 50.000 Euro betragen.
Wir erstellen die benötigten Nachweise für Ihr Gebäude oder für einzelne Gebäudeteile.