Nichtwohngebäude

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude

Erfahren Sie hier alles über den Energieausweis für Nichtwohngebäude

NichtwohngebäudeNicht­wohnge­bäude sind Gebäude, die über­wiegend für Nicht­wohnzwecke (gemessen an der Gesamt­nutzfläche) bes­timmt sind. Zu den Nicht­wohnge­bäu­den zählen z.B. Anstalts­ge­bäude, Büro- und Ver­wal­tungs­ge­bäude, land­wirtschaftliche Betrieb­s­ge­bäude und nicht­land­wirtschaftliche Betrieb­s­ge­bäude, wie Fab­rikge­bäude, Hotels und dergleichen.

Für die ener­getis­che Bilanzierung von Nicht­wohnge­bäude wird die Norm DIN V 18599 angewen­det, die neben den Bere­ichen Heizung und Lüf­tung auch die Bere­iche Küh­lung, Beleuch­tung und Warmwass­er berück­sichtigt. Hierzu wurde die  beste­hende EnEV, die für die Bere­iche Heizung und Warmwass­er bere­its eine ganzheitliche Betra­ch­tungsweise einge­führt hat, geän­dert. Der Bilanzierungsansatz für die Inte­gra­tion der Bilanzteile Küh­lung und Beleuch­tung für Nicht­wohnge­bäude wurde ent­fer­nt. Für das erweit­erte Berech­nungsver­fahren wird das Gebäude in ein Zonen­mod­ell abgebildet.

Für die ener­getis­che Bilanzierung von Nicht­wohnge­bäu­den sind daher nach­fol­gen­den Berech­nungss­chritte durchzuführen:

  • All­ge­meine Bilanzierungsver­fahren, Begriffe, Zonierung und Bew­er­tung der Energieträger
  • Nutzen­ergiebe­darf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen
  • Nutzen­ergiebe­darf für die ener­getis­che Luftaufbereitung
  • Nutz- und Enden­ergiebe­darf für Beleuchtung
  • Enden­ergiebe­darf von Heizsystemen
  • Enden­ergiebe­darf von Woh­nungslüf­tungsan­la­gen und Luftheizungsan­la­gen für den Wohnungsbau
  • Enden­ergiebe­darf von Raumlufttechnik- und Kli­makäl­tesys­te­men für den Nichtwohnungsbau
  • Nutz- und Enden­ergiebe­darf von Warmwasserbereitungsanlagen
  • End– und Primären­ergiebe­darf von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
  • Nutzungsrandbe­din­gun­gen, Klimadaten

 

Aushangpflicht für Energieausweise
Eine der Neuerun­gen der EU-Gebäuderichtlinie von 2010 ist die Anforderung, dass auch in pri­vatwirtschaftlichen, großflächi­gen, viel besucht­en Gebäu­den – wie Kaufhäuser, Banken, The­ater, Kinos – kün­ftig die Energieausweise für das Pub­likum gut sicht­bar aushängen.