Nachweise

Wärmebrückeneinfluss und deren Nachweis

Die detaillierte Wärmebrückenberechnung

waermebruecke_06Wärme­brück­en­be­w­er­tung gemäß Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverord­nung (EnEV) fordert, dass zusät­zliche Wärmev­er­luste durch lin­eare Wärme­brück­en beim Wärmeschutz­nach­weis zusät­zlich berück­sichtigt wer­den müssen. Dies erfol­gt durch einen pauschalen Wärme­brücken­zuschlag, welch­er von der Kon­struk­tion der Wärme­brück­en abhängig ist.

Fol­gende Wärme­brück­en soll­ten stets bei der ener­getis­chen Bew­er­tung eines Gebäudes ein­be­zo­gen werden:

    • Gebäudekan­ten
    • Umlaufende Lai­bun­gen bei Fen­stern und Türen
    • Wand- und Deckeneinbindungen
    • Deck­e­nau­flager
    • Balkon­plat­ten

Bei der Ermit­tlung des Jahres-Heizwärmebedarfs ist der verbleibende Ein­fluss von Wärme­brück­en für beste­hende Gebäude gemäß  Energieeinsparverord­nung fol­gen­der­maßen zu berücksichtigen:

    • im Regelfall durch Erhöhung der  Wärme­durch­gangsko­ef­fizien­ten um ∆UWB = 0,10 W/(m²K) für die gesamte wärmeüber­tra­gende Umfassungsfläche
    • wenn mehr als 50 Prozent der Außen­wand mit ein­er innen­liegen­den Dämm­schicht und ein­binden­der Mas­sivdeck­en verse­hen sind, durch Erhöhung der Wärme­durch­gangsko­ef­fizien­ten um ∆UWB = 0,15 W/(m²K) für die gesamte wärmeüber­tra­gende Umfassungsfläche
    • bei voll­ständi­ger ener­getis­ch­er Mod­ernisierung aller zugänglichen Wärme­brück­en unter Berück­sich­ti­gung von DIN 4108 Beiblatt 2 durch Erhöhung der Wärme­durch­gangsko­ef­fizien­ten um ∆UWB = 0,05 W/(m²K) für die gesamte wärmeüber­tra­gende Umfassungsfläche
    • durch genauen Nach­weis der Wärme­brück­en nach DIN V 4108–6 in Verbindung mit weit­eren anerkan­nten Regeln der Technik

Nach­weis der Gleichwertigkeit
Der pauschale Wärme­brück­e­nansatz von ∆UWB= 0,10 W/(m²K) führt gegebe­nen­falls bei hochw­er­ti­gen ener­getis­chen Sanierun­gen zu unwirtschaftlichen Dämm­schicht­en. Daher sollte eine Kon­struk­tion mit min­imierten Wärme­brück­en­ver­lus­ten gewählt wer­den, für die bei der Energiebi­lanz auch der reduzierte Wärme­brücken­zuschlag von ∆UWB= 0,05 W/(m²K) ver­wen­det wer­den darf. Für diesen Ansatz müssen die Pla­nungs­de­tails entsprechend des Beiblatts 2 der DIN 4108 voll­ständig einge­hal­ten und umge­set­zt werden.

Dieses Beiblatt ist jedoch im Wesentlichen für den Neubau entwick­elt wor­den und bietet nur wenige Details, die auf den Alt­bau über­trag­bar sind. Es ste­hen jedoch Möglichkeit­en zur Ver­fü­gung, die Gle­ich­w­er­tigkeit der vorhan­de­nen Kon­struk­tion mit den Pla­nungs­beispie­len des Beiblatts 2 nachzuweisen.

Fol­gende Ver­fahren und Vorge­hensweisen kön­nen dabei angewen­det werden:

    • Gle­ich­w­er­tigkeit über das kon­struk­tive Grundprinzip
    • Gle­ich­w­er­tigkeit über den Wärme­durch­lass­wider­stand R der jew­eili­gen Schichten
    • Gle­ich­w­er­tigkeit mit­tels Ref­eren­zw­ert ein­er Wärmebrückenberechnung
    • Gle­ich­w­er­tigkeit mit­tels Ref­eren­zw­ert  aus Veröffentlichungen