KfW-Nachweise

KfW-Nachweise

Der richtige Schritt zur günstigen Finanzierung

Die KfW Banken­gruppe bietet unter­schiedliche Förder­pro­gramme aus den Bere­ichen Bauen, Wohnen, Energie sparen, Umweltschutz usw. an. Sie gel­ten für alle Wohnge­bäude, für die bis zum 01.01.1995 ein Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstat­tet wur­den. Möglich sind hier die Kred­it­vari­ante und die Zuschussvariante.

Das Prinzip Effizienzhaus
Die Formel hin­ter der KfW-Förderung ist ganz ein­fach: je energieef­fizien­ter ein Haus oder eine Woh­nung nach Abschluss der Maß­nahme daste­ht, desto attrak­tiv­er ist der Investi­tion­szuschuss zum Eigenkap­i­tal beziehungsweise der Tilgungszuschuss beim Darlehen.

Energieef­fizient Sanieren — Kreditvariante
Die Beantra­gung läuft über die Haus­bank. Wenn durch die Sanierungs­maß­nahme das Niveau eines KfW-Effizienzhauses erre­icht wird, erhal­ten Sie einen Tilgungszuschuss, wobei sich die Höhe des Tilgungszuschuss nach dem KfW-Effizienzhaus-Standard richtet.

Wenn durch die Sanierungs­maß­nah­men kein KfW-Effizienzhaus erre­icht wird, dann kön­nen auch Einzel­maß­nah­men gefördert werden.

Der erre­ichte ener­getis­che Stan­dard muss durch einen Sachver­ständi­gen nachgewiesen werden.

Antrags­berechtigt ist jed­er, der Woh­nun­gen oder Wohn­häuser ener­getisch saniert.

Energieef­fizient Sanieren — Zuschussvariante
Die Zuschuss­vari­ante ist für diejeni­gen inter­es­sant,  die keinen Kred­it aufnehmen wollen und Ihr Vorhaben selb­st finanzieren. Der Zuschuss fällt höher aus, als bei der Kred­it­vari­ante. Der Antrag wird direkt bei der KfW-Bank gestellt.  Die Höhe des Zuschuss­es richtet sich nach dem erre­icht­en KfW-Effizienzhaus-Standard.

Wenn durch die Sanierungs­maß­nah­men kein KfW-Effizienzhaus erre­icht wird, dann kön­nen auch Einzel­maß­nah­men gefördert werden.

Der erre­ichte ener­getis­che Stan­dard muss durch einen Sachver­ständi­gen nachgewiesen werden.

Antrags­berechtig sind Eigen­tümer von selb­st genutzten oder ver­mi­eteten Ein- und Zweifam­i­lien­häuser sowie Eigen­tumswoh­nun­gen. Der Eigen­tümer muss eine Pri­vat­per­son sein.

Zin­skon­di­tio­nen  Die aktuellen Kon­di­tio­nen der KfW-Förderbank find­en Sie hier.