EnEV 2014 kommt

Die Mit­glied­slän­der der Europäis­chen Union müssen ihre Regeln an die neue EU-Richtlinie für energieef­fiziente Gebäude 2010 anpassen. Diese erlaubt ab 2020 nur noch Passiv- und Nullenergie-Neubauten und fordert energieef­fiziente größere Sanierun­gen im Bestand. Deutsch­land muss auch die EnEV 2009 zur EnEV 2014 nov­el­lieren – als einen ersten Schritt in diese Rich­tung. Fach­leute, Bauher­rn, Eigen­tümer und Bau­ver­wal­ter müssen die Anforderun­gen der EnEV 2014 ken­nen und erfüllen.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.