Energieausweis

Der Energieausweis

Sie brauchen ihn — wir stellen ihn aus

 

energy-efficiency-154006_640Der Energieausweis ist ein Güte­siegel für die Energieef­fizienz von Gebäu­den. Mit ihm erfahren Sie auf einem Blick, ob es sich um ein energies­paren­des Gebäude oder um einen Sprit­fress­er han­delt. Die Einord­nung des Gebäudes erfol­gt in ein Bew­er­tungssys­tem mit far­blich­er Darstellung.

Geset­zes­lage
Die Energieeinsparverord­nung (EnEV) schreibt die Ein­führung von Energieausweisen zur Bew­er­tung des ener­getis­chen Zus­tands von Gebäu­den vor. Die Ausstel­lung eines Ausweis­es für Bestands­ge­bäude kann dabei auf zwei unter­schiedliche Arten erfol­gen: auf der Grund­lage des berech­neten Energiebe­darfs des Gebäudes (“Bedarf­sausweis”) oder auf der Grund­lage des gemesse­nen Energie­ver­brauchs der Bewohn­er (“Ver­brauch­sausweis”).

Ver­mi­etung und Verkauf
Bei Ver­mi­etung oder Verkauf ein­er Woh­nung oder eines Haus­es muss ein Energieausweis vorgelegt wer­den. Damit sollen poten­zielle Käufer oder Mieter über die Höhe der zu erwartenden Energiekosten, die bei unsanierten Gebäu­den einen immer größeren Teil der Wohnkosten aus­machen, informiert wer­den. Ein Energieausweis muss allerd­ings nur dann vorgelegt wer­den, wenn das Objekt verkauft oder neu ver­mi­etet wird. Bestandsmi­eter haben kein Recht, den Ausweis zu sehen.

 

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