Ende der Übergangsfrist für alte Kaminöfen

Ältere Kam­inöfen über­schre­it­en oft die Gren­zw­erte für Fein­staub und Kohlen­monox­id. Für vor dem Jahr 1975 errichtete Anla­gen mit zu hohen Werten endet am 31. Dezem­ber 2014 die vom Geset­zge­ber eingeräumte Schon­frist: Sie müssen dann aus­ge­mustert wer­den. … mehr


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