Bundeskabinett beschließt Steuerbonus

Die steuer­liche Förderung von ener­getis­chen Sanierun­gen wird von der Bun­desregierung als Ergänzung zum CO2-Gebäude­sanierung­spro­gramm (Kred­ite, Zuschüsse) durch Eröff­nung ein­er weit­eren Förderop­tion gese­hen. Gefördert wer­den Maß­nah­men zur Steigerung der Energieef­fizienz und zum Ein­satz erneuer­bar­er Wärme in Wohnge­bäu­den. Die Voraus­set­zun­gen für den steuer­lichen Abzug sollen am CO2-Gebäude­sanierung­spro­gramm aus­gerichtet wer­den. . mehr


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