KfW-Programme: Weitgreifende Neuerungen

Die KfW hat für die Pro­gramme Energieef­fizient Sanieren und Energieef­fizient Bauen zahlre­iche Änderun­gen angekündigt. Für das Pro­gramm Energieef­fizient Sanieren (151/152) gel­ten die Änderun­gen für Anträge, die ab dem 1. August 2015 gestellt wer­den. Für das Pro­gramm Energieef­fizient Bauen (153) wird die Antrag­stel­lung ab 1. April 2016 neu aufgestellt. Nähere Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie hier.

Zinsänderungen in den KfW-Förderprodukten für Wohnwirtschaft

Ab dem 23.01.2015 gel­ten neue Zin­skon­di­tio­nen für das Pro­gramm “Energieef­fizient Sanieren — (151/152)”.

Das aktuelle Kon­di­tio­nentableau für die Pro­duk­te aus den Bere­ichen Bauen, Wohnen, Bil­dung und Infra­struk­tur erhal­ten Sie unter dem fol­gen­den Link: aktuelle Kon­di­tio­nen

 

Gebäudesanierung — und sie rechnet sich doch!!!

In let­zter Zeit sind wieder ver­mehrt Berichte in der Presse zu lesen, in denen die Wirtschaftlichkeit der ener­getis­chen Gebäude­sanierung grund­sät­zlich in Zweifel gezo­gen wird. Dabei wird aber das Kop­plung­sprinzip nicht berück­sichtigt. Dieses besagt, dass Maß­nah­men zur Energieeinsparung in der Regel wirtschaftlich attrak­tiv sind, wenn sie an die ohne­hin notwendi­ge Instand­hal­tung gekop­pelt wer­den. In ein­er immer noch gülti­gen Stel­lung­nahme des IWU von 2013 wer­den diese Sachver­halte erläutert und mit Stu­di­en belegt. Link zur Stel­lung­nahme des IWU

Energetische Anforderungen verteuert Bauen nicht

Mehr Energieef­fizienz macht Bauen unbezahlbar“ lautet ein gängiges Vorurteil. In ein­er Ini­tial­studie haben sich das Beratung­sun­ternehmen Eco­fys und das Architek­tur­büro Schulze Darup & Kol­le­gen wis­senschaftlich mit dieser Behaup­tung auseinan­derge­set­zt. Die Studie im Auf­trag der Deutschen Unternehmensini­tia­tive Energieef­fizienz (DENEFF) kommt zu dem Ergeb­nis, dass die Investi­tion­skosten für Neubaut­en seit 1990 preis­bere­inigt nahezu kon­stant geblieben sind, die monatlichen Kosten (inkl. Energiekosten) gegen­wär­tiger und zukün­ftig geplanter Neubau­s­tan­dards sog­ar gün­stiger sind bzw. wer­den. … mehr

 

Bundeskabinett beschließt Steuerbonus

Die steuer­liche Förderung von ener­getis­chen Sanierun­gen wird von der Bun­desregierung als Ergänzung zum CO2-Gebäude­sanierung­spro­gramm (Kred­ite, Zuschüsse) durch Eröff­nung ein­er weit­eren Förderop­tion gese­hen. Gefördert wer­den Maß­nah­men zur Steigerung der Energieef­fizienz und zum Ein­satz erneuer­bar­er Wärme in Wohnge­bäu­den. Die Voraus­set­zun­gen für den steuer­lichen Abzug sollen am CO2-Gebäude­sanierung­spro­gramm aus­gerichtet wer­den. . mehr

Änderungen bei der KfW zum 01.06.2014

Ab 01. 06 2014 müssen Sachver­ständi­ge für alle Anträge aus dem Bere­ich “ener­getisch bauen und sanieren” verbindlich in der Energie-Effizienz-Expertenliste einge­tra­gen sein.

Wer eine KfW-Förderung für seine Sanierung beantra­gen möchte, muss ab dem 1. Juni 2014 einige Neuerun­gen beacht­en. Neu bei den förder­fähi­gen Maß­nah­men sind z. B. die Dachbe­grü­nung im Rah­men ein­er Dachdäm­mung und die Schaf­fung von Nist­plätzen bei der Sanierung der Gebäudehülle.

 

Ab 1. Mai 2014 muss jeder neu erstellte Energieausweis und Klimaanlagen-Inspektionsbericht mit einer Registriernummer versehen werden.

Am 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverord­nung (EnEV) in Kraft. Danach wird das Deutsche Insti­tut für Bautech­nik (DIBt) gemäß § 26c der EnEV 2013 Reg­istri­er­stelle sowohl für Energieausweise als auch für Inspek­tions­berichte für Klimaanlagen.

Das DIBt wird ab dem 1. Mai 2014 alle Energieausweise und Inspek­tions­berichte für Kli­maan­la­gen reg­istri­eren und Stich­probenkon­trollen von Energieausweisen vor­erst auf der Stufe 1 (vgl. § 26d Abs. 4 EnEV) vornehmen.