Zuschussprogramm “Altersgerecht Umbauen” der KfW

Ab sofort kön­nen pri­vate Eigen­tümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maß­nah­men zur Bar­ri­er­ere­duzierung bei der KfW beantragen.

Im Zuschusspro­gramm “Alters­gerecht Umbauen” stellt das Bun­desmin­is­teri­um des Innern, für Bau und Heimat (BMI) für 2018 För­der­mit­tel in Höhe von 75 Mil­lio­nen Euro für den Abbau von Bar­ri­eren zur Verfügung.

Zudem wer­den die Mit­tel für Ein­bruch­schutz auf 65 Mil­lio­nen Euro erhöht. Das BMI und die KfW reagieren damit auf die anhal­tend hohe Nach­frage: Im Vor­jahr wur­den rund 80.000 Wohnein­heit­en mit einem Zuschuss für den Ein­bruch­schutz gefördert.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie hier.

Brennwert-Kritik ist nicht nachvollziehbar“

Anlässlich der Ankündi­gung im GroKo-Vertrag, die Heizungsmod­ernisierung mit Öl- und Gas-Brennwertheizkesseln auch kün­ftig zu fördern, hat­te der Bun­desver­band Erneuer­bare Energie (BEE) ein Kurzgutacht­en mit der Ker­naus­sage „Der Ersatz eines alten Heizkessels durch einen mod­er­nen Bren­nwertkessel spart deut­lich weniger Energie als vielfach angenom­men“ veröffentlicht.

Das Insti­tut für Wärme und Oel­tech­nik (IWO) hat zu dem BEE-Kurzgutachten fol­gende Stel­lung­nahme abgegeben: lesen Sie hier.

Tilgungszuschüsse im Förderprogramm für Speicher angepasst

Die KfW teilt in einem Newslet­ter mit, dass das Bun­desmin­is­teri­um für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förder­höhe für Tilgungszuschüsse (Anteil an den förder­fähi­gen Kosten) bei der Förderung von sta­tionären und dezen­tralen Bat­ter­iespe­ich­er­sys­te­men in Verbindung mit Pho­to­voltaikan­la­gen angepasst hat. Nähere Infor­ma­tio­nen zum Tilgungszuschuss hier.

KfW Fördermittel für Solarstromspeicher fließen wieder

Die KfW vergibt im Pro­gramm 275 zins­gün­stige Kred­ite mit hohem Tilgungszuschuss. Für Hau­seigen­tümer ist Eile geboten, die Mit­tel kön­nten schnell erschöpft sein. Der Kred­it­be­trag liegt bei max­i­mal 2.000 Euro pro Kilo­watt instal­liert­er Solaranlagen-Leistung (kWp). Wer seine bere­its beste­hende Solarstro­man­lage mit einem Bat­ter­iespe­ich­er nachrüstet, hat sog­ar Anspruch auf 2.200 Euro je kWp – die Kosten bei ein­er Nachrüs­tung sind etwas höher. Der nicht rück­zahlbare Tilgungszuschuss beträgt zurzeit 19 Prozent, max­i­mal 380 Euro je kWp Anla­gen­leis­tung beziehungsweise 418 Euro bei ein­er Nachrüs­tung. Im zweit­en Hal­b­jahr 2017 wird der Zuschuss nur noch 16 Prozent betra­gen. In dem Förder­pro­gramm ste­hen jährlich 10 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung, es endet Ende 2018. Nähere Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm 275 find­en Sie hier.

Heizungsoptimierung

Um die Poten­ziale der Energieef­fizienz bei der Wärmev­er­sorgung von Gebäu­den zu steigern gibt das Bun­deswirtschaftsmin­is­teri­um (BMWi) ab August 2016 den Startschuss für die Förderung der Heizung­sop­ti­mierung. Dies erfol­gt durch den Ein­bau von mod­er­nen, hochef­fizien­ten Pumpen bzw. die Durch­führung des hydraulis­chen Abgle­ichs, der die Wärme im Gebäude opti­mal verteilt. Das Förder­pro­gramm hat zum Ziel die Heizung­seigen­tümer durch attrak­tive, nicht rück­zahlbare Zuschüsse zu motivieren, inef­fiziente Pumpen zu erset­zen und Opti­mierungs­maß­nah­men am gesamten Heizsys­tem durchzuführen. Es leis­tet somit einen wesentlichen Beitrag zu ein­er wirtschaftlichen und das Kli­ma scho­nen­den Wärmev­er­sorgung des Gebäudebe­standes in Deutsch­land. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Net­toin­vesti­tion­skosten für Leis­tun­gen sowohl im Zusam­men­hang mit dem Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hochef­fiziente Pumpen als auch im Zusam­men­hang mit dem hydraulis­chen Abgle­ich, höch­stens jedoch 25.000 Euro.

Die KfW ändert Ihren Zuschuss für die Erneuerung von Heizungsanlagen auf 15%

Ab 2016 kom­men bei der Haus­mod­ernisierung neue Heizungs- und Lüf­tungspakete ins Spiel. Im Rah­men des „Anreizpro­gramms Energieef­fizienz“ im KfW-Programm 430 wer­den Heizungs- und/oder Lüf­tungspakete mit 15 % bezuschusst. Mit den Maß­nah­men des „Heizungs- und Lüf­tungspakets“ kön­nen Sie ab 01.01.2016 begin­nen. Ihren Antrag kön­nen Sie jedoch erst ab dem 01.04.2016 direkt bei der KfW stellen. Detail­lierte Infor­ma­tio­nen find­en Sie hier.

KfW-Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ (455): Erweiterung des Produkts um die direkte Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz

Seit 19. Novem­ber kön­nen pri­vate Eigen­tümer und Mieter Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hau­sein­brüche bei der KfW in Anspruch nehmen. Darüber hin­aus wur­den die Zuschüsse für Investi­tio­nen in die Bar­ri­er­ere­duzierung sowie für das Erre­ichen des anspruchsvollen Stan­dards „Alters­gerecht­es Haus“ erhöht. Maß­nah­men für den alters­gerecht­en Umbau und den Ein­bruch­schutz sind dabei frei kombinierbar.

Die KfW wird die Kred­it­förderung zum 1. April 2016 um zusät­zliche Einzel­maß­nah­men zum Ein­bruch­schutz entsprechend erweitern.

Nach­fol­gend find­en Sie die wichtig­sten Infor­ma­tio­nen zum Zuschuss, die darüber hin­aus auch dem Steck­brief „Ein­bruch­schutz“ der KfW ent­nom­men wer­den können.

 

Erweitertes Förderangebot “Energieeffizient Sanieren” ab 2016

Die KfW führt im Pro­gramm „Energieef­fizient Sanieren“ (151, 152) eine zusät­zliche Förderung für Bauher­ren ein, die ab 01.01.2016 ihre alte Heizung gegen eine effizien­tere Anlage aus­tauschen möcht­en. Außer­dem unter­stützt die KfW den Ein­bau Ihrer neuen Lüf­tungsan­lage, wenn Sie gle­ichzeit­ig min­destens eine weit­ere förder­fähige Maß­nahme an der Gebäude­hülle durchführen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zu den Pro­duk­ten find­en Sie unter:
Kred­it: w w w. kfw. de/151
Zuschuss: w w w. kfw. de/430