Änderungen bei der KfW zum 01.06.2014

Ab 01. 06 2014 müssen Sachver­ständi­ge für alle Anträge aus dem Bere­ich “ener­getisch bauen und sanieren” verbindlich in der Energie-Effizienz-Expertenliste einge­tra­gen sein.

Wer eine KfW-Förderung für seine Sanierung beantra­gen möchte, muss ab dem 1. Juni 2014 einige Neuerun­gen beacht­en. Neu bei den förder­fähi­gen Maß­nah­men sind z. B. die Dachbe­grü­nung im Rah­men ein­er Dachdäm­mung und die Schaf­fung von Nist­plätzen bei der Sanierung der Gebäudehülle.

 


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