Schimmel- und Feuchteschutz

Das sensible Gleichgewicht des Raumklimas

Schimmel- und Feuchteschutz für das Wohlbefinden

waageUps, was ist denn das …?!”
“… schwarze u. feuchte Fleck­en?!
Ursachen für Schim­mel­bil­dung müssen nicht immer defek­te Rohrleitun­gen sein. Oft ist eine zu hohe Luft­feuchtigkeit durch man­gel­nde Lüf­tung für die Schim­mel­bil­dung verantwortlich.

Die Auf­gaben des Feucht­eschutzes sind viel­seit­ig. Sie bein­hal­tet alle kon­struk­tiv­en Maß­nah­men zum Schutz von Bauw­erken gegen Feuchtigkeit und Nässe. Die unter­schiedlichen Beanspruchun­gen erfol­gen dabei durch Wass­er in flüs­sigem, fes­tem und gas­för­mi­gen Zustand.

Ein Gebäude muss nicht nur Nieder­schlagswass­er Regen, Schnee oder feuchte Luft abhal­ten, son­der auch gegen Boden­feuchte und Grund­wassere­in­wirkung geschützt wer­den. Gegen diese Art von Feuchtigkeit lässt sich ein neu zu errich­t­en­des Gebäude mit geeigneten Mit­teln gut schützen. Bei Bestands­ge­bäu­den ist die Ursache für ein Feucht­eschaden nicht immer ein­deutig erkennbar. Hier muss genau analysiert wer­den, ob eine Undichtigkeit oder ein Abdich­tung­sprob­lem vor­liegt oder ob eine zu geringer Luftwech­sel die Ursache ist.

Der häu­fig­ste Feucht­eschaden entste­ht durch eine zu hohe Luft­feuchtigkeit. Die Luft nimmt Wass­er in Form von unsicht­barem Dampf auf, spe­ichert es und gibt es als Kon­den­sat an den Ober­flächen wieder ab, deren Tem­per­atur unter­halb des Taupunk­tes liegen.

Wenn die Bau­physik eines Gebäudes nicht stimmt oder z. B. der Taupunkt falsch berech­net wurde, dann baut sich ein Feucht­eschaden über Jahre auf und die Wohn­qual­ität ver­schlechtert sich bis hin zu ein­er kosten­in­ten­siv­en Sanierungsmaßnahme.

Welche Maß­nahme im Einzelfall zur Behe­bung des Feucht­eschadens durchzuführen ist, kann erst nach genauer Unter­suchung entsch­ieden wer­den. Darum ist es sin­nvoll bei Prob­le­men dieser Art einen Fach­mann um Rat zu Fragen.

Wir prüfen die Bauphysik und berechnen die erforderlichen U‑Werte für die gefährdeten Bauteile unter Berücksichtigung des Mindestwärmeschutzes und der EnEV.

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